Rentenversicherung
Die private
Rentenversicherung zahlt eine lebenslange Rente.
Das Kapital wird in jahrelangen Beiträgen angespart und zum
vereinbarten Zeitpunkt verrentet.
Die private
Rente wird lebenslang gezahlt, auch wenn das
Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die
durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der
Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Renten-
zahlungen normalerweise eingestellt. Dies kann vermieden
werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B.
5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Die Versicherung würde
im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen. Die monatl.
Rente fällt mit Garantiezeit jedoch entsprechend niedriger
aus.